AGB´s

1. Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Cocktail-Fuzzy erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Annahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des anderen Vertragsteils unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Cocktail-Fuzzy und dem anderen Vertragsteil zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Angebote von Cocktail-Fuzzy sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Cocktail-Fuzzy.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(3) Das Bar- und Servicepersonal von Cocktail-Fuzzy ist nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von Cocktail-Fuzzy.

4. Miete von technischen Geräten

Die technischen Geräte werden in einwandfreiem Zustand angeliefert. Davon hat sich der Auftraggeber zu überzeugen. Sollten nach Veranstaltungsschluss Mängel an den zuvor einwandfreien Geräten festgestellt werden, so behält sich Cocktail-Fuzzy vor, die entstandenen Reparatur und evtl. Fahrtkosten in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maschinen nicht vom Personal von Cocktail-Fuzzy bedient wurden.

5. Preise

(1) Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung ein Preis nicht ergibt, gilt der Preis gemäß der aktuellen Angebotsliste von Cocktail-Fuzzy.

(2) Cocktail-Fuzzy behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einem mehr als 12 Monate im Voraus liegenden Lieferungs-/Leistungstermin den Gesamtpreis entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen für Personal oder Materialpreise zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 25 % des vereinbarten Preises, so hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht.

(3) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Sie ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Cocktail-Fuzzy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Cocktail-Fuzzy anerkannt sind.

(4) Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 30% der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig. Die gesamte Auftragssumme wird bei Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.

(5) Cocktail-Fuzzy ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.

Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen.

7. Technische Voraussetzungen (nur Messestand)

In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, eine Spülgelegenheit (Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt. Direkt an der Bar ist eine kleine Spülgelegenheit für Cocktailshaker etc. erforderlich.

8. Arbeitszeiten, Überstunden

Die Tages- und Stundenhonorare für Barkeeper, Servicepersonal etc. beziehen sich auf die im Kostenvoranschlag angegebene Bewirtungszeit. Tagespauschalen für Messen beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 09.00 – 18.00 Uhr. Bei darüber hinausgehendem Einsatz wird jede Mehrstunde für den Barkeeper mit Euro 20,- und für eine Servicekraft mit Euro 15,- berechnet.

9. Übernachtungen

(1) Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden – sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat – mit der Gesamtrechnung abgerechnet.

(2) Je nach Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsende erfolgt die Anreise am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag; die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.

(3) Das Hotel muss in der Nähe des Veranstaltungsortes liegen (max. 20 KM), ansonsten muss die An- und Abfahrt gesondert berechnet werden.

10. Messe-/Parkausweise und Sondereinfahrtsgenehmigungen

Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Ebenfalls benötigt Cocktail-Fuzzy eine Sondereinfahrtsgenehmigung auf das jeweilige Messezentrum.

11. Versicherungen

Die von Cocktail-Fuzzy in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Cocktail-Mixer, Musikanlage etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von Cocktail-Fuzzy gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

12. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

13. Mietbedingungen für Gläser

Der Mietpreis ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag und wird ebenso verrechnet, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht termingerecht innerhalb der regionalen Öffnungszeiten zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit. Preisänderungen sind vorbehalten. Glas, Porzellan und Besteck werden nach der Rückgabe aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich gegen Entgelt von Cocktail-Fuzzy gereinigt. Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behalten wir uns vor.
Transport – Anlieferung – Abholung
Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau zu versichern.
Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten.
Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware in bar fällig. Bei Neukunden kann eine Depotgebühr erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle vergütet wird. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums abgesagt, kann eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet werden.
Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Die Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis berechnet.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz

 

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